Genehmigung § 11 des TierSchG

Der Dobermann Nothilfe e.V. hat die Genehmigung des Vetärinärsamt, 57610 Altenkirchen nach § 11 Abs. 1 Nr. 5. Die Fahrer der Dobermann Nothilfe e.V. haben den Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer gemäß Artikel 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.